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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine allenfalls nachfolgend erteilte Auftragsbestätigung bilden einen integrierten Bestandteil des gegenständlichen Geschäftsabschlusses. Im Rahmen laufender Geschäftsbedingungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden. Allfälligen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Käufers wird hiermit widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen. Wenn der Käufer somit Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, ist deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge sowie Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website sind freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen.

Leistungen und Vertragsgegenstand

Wir (Auftragnehmer) bieten einen mobilen Räderwechseldienst für PKW-Räder mit Rädereinlagerung, sowie weitere Dienstleistungen in Bezug auf PKW-Räder an. Das Geschäftsgebiet ist Graz und dessen Umland im Umkreis von 40 km, entsprechend den auf dieser Website unter https://www.carmo-service.at/online-buchen zu findenden Postleitzahlen bzw. Gebieten, sowie andere Standorte außerhalb dieser Gebiete nach individueller Anfrage und Absprache. Die folgenden Leistungen sind kostenpflichtige Vertragsbestandteile:

  • Einmaliger mobiler Räderwechsel (Tausch von vier Rädern) beim Kunden vor Ort

  • Einlagerung eines Rädersatzes (vier Räder) für einen Zeitraum von 6 Monaten

  • Reinigung des einzulagernden Rädersatzes (vier Räder)

  • Kontrolle und Dokumentation der einzulagernden Räder (Überprüfung der eingelagerten Räder auf Mängel und Schäden; Messung der Profiltiefe; Datenaufnahme, Berichterstattung und Zustandsbericht nach Einlagerung)

  • Wuchten der einzulagernden Rädersätze

  • Einkauf von Neureifen

  • Montage von Neureifen

​Vertragsabschluss

Bei Onlinebuchung eines Service-Termins über www.carmo-service.at ist die Angabe der E-Mail-Adresse und die Akzeptanz der AGB und Datenschutzbestimmungen obligatorisch. Bei telefonischer Buchung und Buchung mit WhatsApp sind die mündliche Angabe der E-Mail-Adresse und Bestätigung der AGB und der Datenschutzbestimmungen Voraussetzungen für einen Vertragsschluss. Im Anschluss erhält der Auftraggeber eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.

Ab dem Moment des Verstreichens der Widerrufsfrist, jedoch schon früher, wenn der Zeitpunkt des Erfüllungsbeginns oder der gesamten Erfüllung einer der vereinbarten Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist liegt, gilt der Auftrag als bestätigt und der Vertrag als geschlossen. Nachträglich abgesprochene oder schriftliche Änderungen, die bei Terminbuchung nicht oder unrichtig erfasst wurden, ändern nicht die Gültigkeit des Vertrages. Die Gültigkeit verfällt nur dann, wenn sich eine Dienstleistung, anders als angegeben, vom Auftragnehmer, durch sein Verschulden, nicht erfüllen lässt. Im Falle einer beidseitig besprochenen Preisänderung geht dem Auftraggeber eine aktualisierte Reservierungsbestätigung zu. Bei zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstleistungen bekommt der Auftraggeber ein separates schriftliches Angebot, welches er seinerseits schriftlich bestätigt. Daraufhin erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese Aufträge werden gesondert berechnet. Die Einlagerung von PKW-Rädersätzen sowie deren Reinigung und Auswuchtung sowie auch das Anbieten, Beschaffen und Montieren von Neureifen sind zusätzliche Dienstleistungen. Der Auftragnehmer ist zur Abnahme von Neureifen für dessen Montage am eingelagerten PKW-Rädersatz beim Auftraggebers nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, fremdbeschaffte Reifen und Räder nur gegen einen Aufschlag von 30% auf die Montagekosten zu montieren.

​Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber (dem Verbraucher), steht nach den gesetzlichen Maßgaben ein Widerrufsrecht zu. Er kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Postbrief, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

     carmo

     DI (FH) Dr. Andreas Kerschbaumer
     Reiteregg 70, 8151 Sankt Bartholomä, AT

     E-Mail: office@carmo-service.at

​Widerrufsfolgenrecht

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die von Auftraggeber (Verbraucher) bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren. Der Auftraggeber ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und der Auftraggeber dieser ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen wird. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten, auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.

Voraussetzungen für die Erbringung des mobile Räderservice

Für die korrekte Eingabe und Übermittlung der Fahrzeug-, Rechnungs- und Termindaten hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Reservierungsbestätigung -enthält alle für die korrekte Durchführung und Abrechnung der vereinbarten Dienstleistungen relevanten Informationen- ist unbedingt vom Auftraggeber zu kontrollieren und gegebenenfalls zur Korrektur anzuzeigen. Sollte die Reservierungsbestätigung an Arbeitstagen (Mo-Fr) 24 Stunden nach der Buchungsanfrage nicht im E-Mail-Postfach des Auftraggebers sein, ist dieser zur Nachfrage verpflichtet, da in diesem Falle ein vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Umstand eingetreten ist und ein solcher Termin gegebenenfalls nicht bedient werden kann.

Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Abholung seines Radsatzes (entweder bei ihm vor Ort oder seinem bisherigen Einlagerungsdienstleister) und kommt diese, durch einen vom Auftragnehmer unverschuldeten Umstand, nicht zu Stande, werden dem Auftraggeber die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Diese orientieren sich an der Anfahrtspauschale lt. Preisliste, abzurufen unter https://www.carmo-service.at/preise.

Sofern Räder des Auftraggebers bereits beim Auftragnehmer eingelagert sind, bringt der Auftragnehmer diese zum vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit des Räderwechsels mit.

Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist mindestens 36 Stunden vor dem Termin dem Auftragnehmer eine Absage zu erteilen (telefonisch oder per E-Mail an office@carmo-service.at). Bei einer späteren Absage stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von pauschal € 40,- in Rechnung.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer umgehend, mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Bescheid zu geben, sofern das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort abgestellt ist. Sollte die Vorlaufzeit weniger als 12 Stunden betragen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den vereinbarten Termin nicht zu bedienen. In diesem Falle stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von pauschal € 40,- in Rechnung.

Der Räderwechsel erfolgt nur an solchen Örtlichkeiten, die keine Gefahr für den Serviceerbringer während dessen Tätigkeit darstellen. So erfolgt z.B. kein Räderwechsel an einem Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehrsraum geparkt ist, an dem der Serviceerbringer durch vorbeifahrende Fahrzeuge gefährdet wäre. Vom Auftraggeber ist sicherzustellen, dass ein Abstand von ca. einem Meter an den Fahrzeugseiten eingehalten wird. Außerdem ist vom Auftraggeber sicherzustellen, dass das Fahrzeug auf einem ebenen und befestigten Untergrund abgestellt ist. Der Auftraggeber hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass eine etwaige Alarmanlage des Fahrzeugs deaktiviert ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch das Auslösen der Alarmanlage entstehen. Wenn der Auftraggeber die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und der Räderwechsel dadurch nicht durchführbar ist, wird eine Anfahrtspauschale von € 40.- in Rechnung gestellt.

​​​​Lieferbedingungen/Lieferfristen

Die angegebenen Lieferzeiten sind näherungsweise ermittelt und setzen die fristgerechte Erfüllung sämtlicher Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Unsere Preise sind (Euro-) Bruttopreise ohne Nachlass sowie ohne Umsatzsteuer. Für den Fall der Lieferung der Ware bleibt die Wahl der Versandart uns überlassen. Ist der Auftraggeber/Käufer Konsument, erfolgt der Gefahrenübergang mit Ablieferung an diesen. Ist der Auftraggeber/Käufer hingegen Unternehmer, reisen Sendungen ausnahmslos auf dessen Gefahr. Wir sind berechtigt Lieferfristen und -termine bei unvorhergesehenen Verzögerungen, Beschränkungen oder Verhinderungen von Lieferungen oder Leistungen infolge höherer Gewalt oder bei Bestehen sonstiger Hindernisse, die nicht unserer Sphäre zuzuordnen sind, um die Dauer der durch das Hindernis verursachten Zeitverzögerung zu verlängern bzw. zu verschieben. Ansprüche des Auftraggebers/Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzugs sind ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht worden sind.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Lieferschein bzw. den von uns gelegten Rechnungen. Ein Skontoabzug vom Rechnungsbetrag ist ausgeschlossen, sofern er nicht zuvor schriftlich vereinbart wurde.

Die Rechnung für die Serviceerbringung kann vorab per Online-Bezahlsystem, vor Ort per EC-Karte oder in bar oder per Überweisung bezahlt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Durchführung des Räderwechsels. Die Rechnung ist nach Rechnungsstellung jedenfalls sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Rechnungsänderungen, -ergänzungen oder -neuausstellungen, die aus einem, vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Umstand heraus erfolgen, können vom Auftragnehmer mit einer Gebühr von € 5.- pro Vorgang berechnet werden.

Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Mahn- und Inkassogebühren zu verrechnen.

Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zu dessen vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch wenn er bereits montiert worden ist. Bei Geltendmachung unseres vorbehaltenen Eigentums sind wir insbesondere berechtigt, die Ware zu demontieren. Hat der Auftraggeber/Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter veräußert, verpflichtet er sich uns davon zu verständigen und seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an uns abzutreten, wobei er einen entsprechenden Zessionsvermerk in seinen Büchern zu setzen oder auf seinen Rechnungen anzubringen hat. Wir sind berechtigt, die Zession offenzulegen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt von allen Verträgen unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Wir sind berechtigt die Herausgabe der gelieferten Ware an uns zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs oder ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. ein außergerichtlicher Ausgleich beantragt ist, oder überhaupt eine schlechte Vermögenslage eingetreten oder uns bekannt geworden ist.

Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für den Fall einer Beanstandung steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist einen allfälligen Mangel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wird einvernehmlich -sofern es sich nicht um einen Personenschaden handelt oder der eingetretene Schaden bei Kaufvertragsabschluss nicht unvorhersehbar war- auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Liegt kein Verbrauchergeschäft vor, ist der Käufer verpflichtet einen von ihm festgestellten Mangel uns unverzüglich unter detaillierter Beschreibung des Mangels zu melden und die mit dem Mangel behaftete Ware zu uns zu versenden bzw. transportieren. In diesem Fall darf bei Reifen weder der Druck abgelassen werden, noch darf dieser von der Felge demontiert werden. Für den Fall, dass kein Verbrauchergeschäft vorliegt, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe. Ist der Käufer Unternehmer, wird die Gewährleistungsfrist für Reifen, die von Dritten repariert oder (de-) montiert wurden, sowie insbesondere für den Fall, dass der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten, ein gebrauchsuntaugliches Ventil eingesetzt, der Reifen für einen nicht vorgesehenen Einsatz verwendet wurde, dieser durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde oder der Reifen auf einer untauglichen Felge montiert war, ausgeschlossen.

Einlagerung von PKW-Rädern

Der Verwahrungsvertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten ab dem Datum der Einlagerung der zu verwahrenden PKW-Räder abgeschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die bei uns verwahrten Räder jederzeit abzuholen, wobei in diesem Fall ein Anspruch auf Refundierung der vertraglich vereinbarten Verwahrungsgebühr ausgeschlossen ist. Der Verwahrungsvertrag endet jedenfalls mit der Übergabe der verwahrten Räder im Zuge einer Rädermontage durch uns bzw. dem Abholen der verwahrten Räder durch den Auftraggeber. Für den Fall, dass die Räder nicht innerhalb von sechs Monaten am PKW des Auftraggebers montiert werden bzw. vom Auftraggeber abgeholt werden, verpflichten wir uns, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass sich der Verwahrungsvertrag dadurch um (weitere) sechs Monate verlängert. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Verwahrungsgebühr für die (weiteren) sechs Monate im Voraus zu verrechnen, diese wird sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall darüber hinaus berechtigt dann unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die eingelagerten Räder nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen abholt. Wir weisen darauf hin, dass für eingelagerte Kompletträder mit Reifendruckkontrollsystem für die dafür notwendige Batterie (begrenzte Lebensdauer) keine Haftung übernommen wird. Werden die eingelagerten Räder innerhalb von 2 Jahren nicht bezahlt oder abgeholt so sind wir berechtigt die Ware zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Datenschutz

Der Auftraggeber/Käufer stimmt zu, dass seine persönlichen und fahrzeugspezifischen Daten, nämlich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, KFZ-Abstellplatz, KFZ-Kennzeichen, KFZ-Marke, -Typ und -Farbe zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie insoweit, als diese für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, gespeichert werden. Der Käufer stimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu, dass die oben genannten persönlichen Daten innerhalb des Unternehmens übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit (per E-Mail unter office@carmo-service.at) widerrufen werden. Weitere Details finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter: www.carmo-service.at/datenschutz.

Gerichtsbarkeit

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung internationaler Übereinkommen über Kaufverträge (insbesondere UN Kaufrecht) wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Graz vereinbart. Ist der Auftraggeber hingegen Verbraucher und hat im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, kann für eine Klage gegen ihn die Zuständigkeit des Landesgerichtes Graz nur dann vereinbart werden, wenn dessen Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung im Sprengel des Landesgerichtes Graz gelegen ist.

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